27. September 2013

Gedanken zur Todesstrafe

Es gibt kaum ein Thema, beim dem die gesamte Menschheit so in zwei Lager geteilt ist, wie bei der Todesstrafe. Es gibt nur extreme Befürworter oder extreme Gegner und beide Gruppen haben ihre jeweiligen Argumente, die zum Teil sehr schwer wiegen.

Wenn man an die Verbrechen bestimmter Menschen denkt, zum Beispiel, wenn Kinder nach Sexualdelikten zu Tode gekommen sind, ist der erste Reflex, für die Todesstrafe zu plädieren. Ebenso sieht es aus, wenn Menschen grundlos oder mit niederträchtigsten Gründen andere Menschen vom Leben zum Tode befördert haben oder an Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie an Massenmorden beteiligt waren.
Bei diesen Tätern wäre doch eigentlich selbst die Todesstrafe noch zu milde. So sagen jedenfalls die Befürworter und wahrscheinlich die Mehrheit aller Menschen.

Um mir von diesem Sachverhalt ein genaues Bild zu verschaffen, habe ich mich in den letzten Wochen intensiv mit dem Thema beschäftigt.
Ich habe mich mit den Opfern, deren Familien, aber auch mit den Todeskandidaten und deren Angehörigen auseinandergesetzt.
Zeitgleich habe ich einen Blick auf die verschiedenen Justizsysteme in alter und in jetziger Zeit geworfen, in denen die Todesstrafe vollstreckt wird oder wurde.
Bei meinen Recherchen kam ich auch nicht umhin, die ethischen Hintergründe genauer anzusehen.
Was mich außerdem beschäftigt hat, waren die diversen Hinrichtungsmethoden von früher und heute.
Hier also mein Bericht.

Geschichte der Todesstrafe
Wann begannen Menschen andere Menschen hinzurichten?
Als erstes muss man wissen, dass die Todesstrafe die älteste Bestrafungsmethode der Menschheit darstellt.
Bereits im Codex Ur-Nammu, welcher etwa um 2100 v. Chr. entstand, war für Raub, Mord und Ehebruch, die Todesstrafe vorgesehen.
Der tatsächliche Beginn der Ausführung von Todesurteilen liegt mit großer Wahrscheinlichkeit noch länger zurück.
Als sich unsere Vorfahren noch als Jäger und Sammler betätigten, kam es immer wieder vor, dass zwei Stämme aneinander gerieten und es bei Kämpfen auch zu Todesfällen kam. Die Folge war, dass sich die Sippe des Toten nun an der anderen Sippe zu rächen begann und Blutfehden entstanden, die vielfach ganze Clans ausgelöscht haben.
Als sich die Stämme später niederließen, mussten verbindliche Rechtsnormen für solche Fälle eingeführt werden, um ein nachbarschaftliches Zusammenleben zu ermöglichen.

In dieser Zeit kam es zu den ersten Vorläufern einer Gesetzgebung. So wurde zum Beispiel festgelegt, für welches Verbrechen, welche Strafe auferlegt wurde. So kam es, dass die Ausführung eines Todesurteils an eine zentrale Gewalt delegiert wurde, die wiederum nicht dafür belangt werden konnte. Oder die Todesstrafe war auf den tatsächlichen Täter begrenzt und der restliche Clan blieb auch in der Zukunft verschont.
Diese Urform der Todesstrafe zieht sich durch alle Perioden der Geschichte. Lediglich die Rahmenbedingungen für die Todesstrafe wurden geändert. Das heißt es wechselten die Tatbestände und die Rechtssprechung wurde in weiten Teilen differenzierter. Wenn auch nicht überall.
Heute werden teilweise sogar antike Hinrichtungsmethoden wiederbelebt, wie zum Beispiel im Islam die Steinigung.

Erst im Russischen Kaiserreich traten die ersten größeren Veränderungen ein.
Im Jahr 1741 versprach die Kaiserin Elisabeth von Russland, nach ihrem Amtsantritt keine Hinrichtungen mehr vornehmen zu lassen. Von allen Seiten erhielt sie Kritik für ihre Entscheidung. Es wurde ein signifikanter Anstieg der schweren Kriminalität vorhergesagt. Zum Erstaunen aller, trat dies jedoch nicht ein. Dies war so zu sagen ein Dammbruch. Auch ihre Nachfolger ließen daraufhin weniger oder überhaupt nicht mehr hinrichten.
Im Jahr 1786 hob Leopold II. im Herzogtum Toskana die Todesstrafe endgültig auf. Dies war der erste Staat auf der Erde, bei dem dies geschah.

Das Zeitalter der Aufklärung hatte eine andere Sicht in Bezug auf die Todesstrafe. So waren unter den Befürwortern unter anderem Voltaire, Rousseau, Hegel und Schopenhauer. Lediglich Lessing schwamm gegen den Strom der damaligen Zeit und lehnte die Todesstrafe kategorisch ab.

In der Zeit der französischen Revolution im Jahr 1789, gab es weltweit die erste parlamentarische Debatte um die Todesstrafe. Doch trotz der heheren Ideale "Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit" wurde beschlossen, die Todesstrafe beizubehalten. Allerdings wurden viele Straftatbestände, die die Todesstrafe bedingten, gestrichen und es kam zu einem Verbot der Folter, so dass man sich auf eine einzige Hinrichtungsmethode, der Guillotine, einigte. Zumindest gab es beim letzten Punkt Gleichheit.

Nach der Märzrevolution von 1848 wurde erstmals wieder über die völlige Abschaffung der Todesstrafe diskutiert. Lediglich San Marino setzte dies auch um. Im Jahr 1865 folgte Rumänien und verzichtete bis 1939 auf die Todesstrafe.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts erlebte die Todesstrafe eine Art Renaissance. Wenn man dies so sagen darf.
In der Ära von Stalin und in der Zeit des Nationalsozialismus kam es zu einer extremen Vervielfachung von Todesurteilen. Die meisten davon Justizmorde.

Nachdem im Verlauf des Zweiten Weltkrieges auch viele im Krieg involvierte Staaten die Todesstrafe wieder eingeführt hatten und diese sich zu einem beliebigen Instruments des Missbrauchs entwickelte, kam es dazu, dass die Diskussion um die Abschaffung der Todesstrafe immer mehr Befürworter hatte.
Doch selbst, als im Jahr 1949 in der Bundesrepublik das Grundgesetz verabschiedet wurde, welches die Todesstrafe explizit verbietet, gab es immer noch Befürworter dieser. Zum Teil sogar aus höchsten, kirchlichen Kreisen. Auch der katholische Katechismus schließt diese in bestimmten Sonderfällen nicht aus.
Es gab jedoch auch viele Gegenstimmen aus christlichen Kreisen, diese gingen jedoch eher von der breiten Basis aus.

Selbst noch im Jahr 1953, als die Europäischen Menschenrechtskonvention in Kraft trat, wurde die Todesstrafe nicht explizit ausgeschlossen. Dies änderte sich jedoch bis zum Beginn der 1970er-Jahre auf Druck der öffentlichen Meinung.
Doch erst im Jahr 1986 wurde beschlossen, die Todesstrafe in Friedenszeiten endgültig abzuschaffen. Bis zum Jahr 1997 folgten alle europäischen Staaten. Deutschland übrigens bereits 1989.

Im Jahr 2004 wurde in der Verfassung der EU festgelegt, die Todesstrafe gänzlich abzuschaffen. Diese wurde jedoch nur von allen Mitgliedern unterzeichnet, trat jedoch nie in Kraft. Allerdings müssen neue Mitglieder der Europäischen Union die Todesstrafe in ihren Ländern abschaffen, sonst ist ein Beitritt nicht möglich.
Trotzdem die Todesstrafe in Europa nun beinahe abgeschafft war, gab es immer wieder Bemühungen einzelner Personen oder Gruppen, diese wieder einzuführen. So zum Beispiel stimmten in Polen 77 Prozent der Bevölkerung und die beiden regierenden Ministerpräsidenten dafür, die Todesstrafe in gewissem Rahmen wieder einzuführen. Sie wurden lediglich durch die polnische Verfassung und die Mitgliedschaft in der EU davon abgehalten.

Trotz des Verbotes der Todesstrafe in Deutschland, behielten einige Länder diese in ihren Landesverfassungen. So wurde diese Passage zum Beispiel in Bayern erst im Jahr 1998 gestrichen.

Die letzten in Deutschland hingerichteten Personen waren der Stasi-Offizier Werner Teske im Jahr 1981 in der DDR und in der BRD sieben Kriegsverbrecher, die 1951 in Landsberg gehängt wurden.

Sukzessive wurde die Todesstrafe nun in vielen Staaten der Welt abgeschafft, dennoch behielten viele Länder diese bei oder führten diese nach einer kurzen Zeitspanne der Abschaffung wieder ein.

Was ist eigentlich die Todesstrafe?
Dem Vollzug einer Todesstrafe gehen in der Regel Verhaftung, Sammeln und Anwenden von Beweisen und eine Verurteilung voraus.
Diese Maßnahmen werden von rechtmäßig legitimierten Vertretern eines Staates durchgeführt. Des Weiteren ist ein, wie auch immer geartetes Staatswesen, Voraussetzung für den rechtmäßigen Vollzug der Todesstrafe. Weiterhin wird ein staatliches, ausführendes Organ benötigt. Eine Ausnahme stellen islamische Länder dar, in denen die Scharia angewandt wird. Hier kommt es oft zu Todesurteilen durch nicht legitimierte, staatliche Gerichte. Doch es gibt auch staatliche Verurteilungen nach der Scharia.

Ein weiteres Merkmal ist die Abwehr von unmittelbaren Gefahren, wie in Deutschland zum Beispiel der Finale Rettungsschuss. Obwohl diese Tötungsmethode keine Hinrichtung im eigentlichen Sinne darstellt.

Klar von der Todesstrafe abzugrenzen sind zum Beispiel Lynchmorde, wie sie bis in unsere heutige Zeit auftreten. Hier kommt es zu Tötungen von echten oder vermeintlichen Verbrechern, ohne richterliches Verfahren. Diese Lynchmorde können sowohl von einzelnen Personen, als auch von Menschengruppen durchgeführt werden.

Bei welchen Straftaten kommt die Todesstrafe zur Anwendung?
In der Regel wird die Todesstrafe nur bei schwersten Verbrechen angewendet.
Zu diesen zählen länderübergreifend:
  • Mord
  • Schwere Raubtaten (Meist in Kombination mit Todesfolge)
  • Entführung
  • Menschenhandel
  • Landesverrat und Hochverrat
  • Spionage
  • Sabotage
  • Terrorismus
  • Drogenhandel
  • Vergewaltigung
Doch auch bei weit weniger schweren Verbrechen wird in einigen Teilen der Welt die Todesstrafe angewandt. Zu diesen zählen:
  • Ehebruch
  • Präsidentenbeleidigung (Bis vor etwa 10 Jahren)
  • Prostitution
  • Zuhälterei
  • Blasphemie
  • Hexerei
  • Abkehr vom islamischen Glauben
Abgesehen von den genannten Straftatbeständen, gibt es noch eine Vielzahl von Sondergesetzen, wie zum Beispiel das Kriegsrecht oder verschiedene Militärgesetzgebungen, die eine Durchführung der Todesstrafe zulassen.

Welche Staaten der Welt richten noch hin?
Die Staaten dieser Welt, die noch hinrichten, im einzelnen aufzuführen, würde diesen Rahmen hier bei weitem sprengen.
Deshalb hier nur ein paar Zahlen.

Von insgesamt 198 Staaten weltweit, haben:
  • 97 Staaten die Todesstrafe vollständig abgeschafft
  • 8 Staaten diese mit gewissen Einschränkungen zugelassen (Kriegsrecht)
  • 36 einen Hinrichtungsstop
  • 57 Staaten diese im normalen Strafrecht und wenden die Todesstrafe auch an
Laut Schätzungen von Amnestie International, sitzen etwa 18.500 Menschen weltweit in Todeszellen.
Schätzungen deshalb, weil verschiedene Staaten keinerlei Angaben zu gefällten und ausgeführten Todesurteilen machen. Andere Staaten arbeiten mit falschen Zahlen. Aus diesem Grund geht man davon aus, dass es hinter der oben genannten Zahl, noch eine große Dunkelziffer gibt.

Die meisten Exekutionen finden in folgenden Ländern statt:
  • China - mit geschätzt mehreren tausend Hinrichtungen
  • Iran - 314
  • Irak - 129
  • Saudi Arabien - 79
  • USA - 43
  • Jemen - 28
Insgesamt sieht Amnesty International jedoch einen weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe.

Wie wird die Todesstrafe vollzogen?
Die während der Menschheitsgeschichte angewandten Tötungsmethoden waren stets nur durch die menschliche Phantasie begrenzt. Es gibt kaum eine Brutalität, die ausgelassen wurde.
Zu den grausamsten Hinrichtungsmethoden auf die ich während meiner Recherche gestoßen bin zählen:
Davon abgesehen, dass jede Form der Gewaltausübung mit Todesfolge am Menschen als brutal zu bezeichnen ist, sind dies, die nach meinem Dafürhalten grausamsten.

Doch auch unsere vermeintlich modernen Hinrichtungsmethoden, sind von außerordentlicher Grausamkeit. Die heute am häufigsten angewandten Methoden, um Menschen vom Leben zum Tode zu befördern sind:
  • Elektrischer Stuhl
  • Erhängen
  • Erschießen
  • Enthaupten (Mit dem Schwert oder der Guillotine)
  • Steinigung (In einigen islamischen Staaten)
  • Vergiftung (Gaskammer oder Giftspritze)

Ein ehemaliger britischer Außenminister hat zusammen mit der BBC eine Reportage über die Todesstrafe gedreht. Dabei wurde detailliert auf die einzelnen Hinrichtungsarten eingegangen und ihre Wirkungsweise auf den menschlichen Organismus untersucht.
Am Ende kam man zu dem Schluss, dass alle mehr oder weniger grausam, qualvoll und inhuman sind.
Des Weiteren wurde in dieser Reportage versucht, eine humane und unserer Zeit angemessene Tötungsmethode zu finden.
Nach langer Recherche fand er heraus, dass die humanste Tötungsmethode darin besteht, einen Menschen künstlich (zum Beispiel in einer Druckkammer) in große Höhen zu befördern. Der Tod tritt absolut schmerzlos ein und der Todeskandidat gerät vorher in einen euphorischen Rausch.
Ausgestattet mit diesem Wissen, besuchte er den Erfinder der Giftspritze und konfrontierte diesen mit den Ergebnissen.
Dessen Antwort war: "Dann sollen die doch leiden" und dies, obwohl er zu einem früherem Zeitpunkt in der Reportage berichtet hatte, dass seine Tötungsmethode schmerzfrei sei. Offensichtlich hatte er bei seiner ersten Aussage gelogen.

So weit die Fakten.
Doch jetzt stellen sich verschiedene ethische Fragen.

Was ist mit den Opfern von Tötungsdelikten?
Grundsätzlich muss man sagen, dass Jemand der gemordet hat, das schwerste Verbrechen überhaupt begangen hat.
Nichts, aber auch gar nichts kommt dem gleich. Zu endgültig und nicht wieder gut zu machen ist eine solche Tat.

Bei den Opfern muss man in drei Gruppen unterscheiden.
Zum einen gibt es die Getöteten selbst, dann die Familien der Opfer und auch die Familien der Täter, die durch die Hinrichtung ebenfalls einen geliebten Menschen verlieren. Bei den beiden zuletzt genannten Gruppen, ist der Schmerz in etwa gleich groß.

Für jeden Menschen ist es schwer, eine Person zu verlieren, die einem nahe steht.
Dies beginnt, wenn zum Beispiel die Eltern sterben.
Doch ist ein solches Ableben tatsächlich eine völlig natürliche Angelegenheit, da der Tod genauso zum Leben gehört wie die Geburt. Trotz allen Schmerzes, der damit verbunden ist.

Etwas anders gelagert ist die Sache, wenn Menschen durch einen Unfall sterben oder in jungen Jahren zum Beispiel Krebs bekommen. Besonders schlimm wird es, wenn es Kinder trifft.
Diese Form des Todes löst ein ganz anderes Empfinden aus, als das erste Beispiel.
Hier kommt erschwerend, die ohnehin bei Todesfällen schon große Sinnlosigkeit, noch hinzu. Ein weiterer Aspekt ist, dass junge Menschen noch so viel in ihrem Leben hätten erleben und erreichen könnten, was ihnen nun für immer versagt bleibt.
Besonders schwer wird es, wenn Menschen durch andere Menschen ums Leben kommen. Sei es durch Leichtfertigkeit oder durch Vorsatz.

Die entstehenden Folgen für das Opfer liegen auf der Hand.
Doch was geschieht mit den Familien?

Bei meiner Suche nach Antwort auf diese Frage ist mir klar geworden, dass man die Trauernden grob in zwei Gruppen einteilen kann.
Die einen kommen trotz allen Leides nach einer gewissen Zeit wieder ins normale Leben zurück und die anderen zerbrechen daran.

Ich habe einen Bericht von einer jungen Frau aus Amerika in Erinnerung.
Dieser war es, trotzdem viele Jahre seit dem Mord an ihrem Bruder vergangen waren, nicht möglich, wieder ein normales Leben zu führen. Sie bekam schwere Depressionen, ist arbeitsunfähig und hält ihren Alltag nur wegen ihrer Kinder aufrecht.
Der Mord an ihrem Bruder hatte sie vollständig aus der Bahn geworfen.
Weiterhin berichtete sie, dass nach der Hinrichtung des Täters eine große Last von ihren Schultern gefallen sei.
Eine sehr gut nachvollziehbare Reaktion.

Auch die Kinder von ermordeten Menschen haben sehr oft bis ins späte Erwachsenenleben mit den Folgen einer solchen Tat zu tun. Es kommt sehr häufig zu Alkohol- und Drogenmissbrauch mit allen daraus resultierenden sozialen und wirtschaftlichen Problemen. Von den emotionalen Schäden in solchen Fällen, braucht man eigentlich nichts Weiteres zu sagen. Vielfach sind solche Menschen außerstande, normale Beziehungen zu führen oder sich ins normale soziale Leben einzufügen.

Dies waren jetzt nur zwei Beispiele, um das Problem zu veranschaulichen. Es gibt jedoch noch viel mehr Nachwirkungen einer solchen Tat.
Die Tragweite von Tötungsdelikten ist also enorm!

Wer sind die Täter und was geschieht mit ihnen?
Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, da es die unterschiedlichsten Täterprofile gibt. Die Palette reicht vom Psychopathen bis zum Sterbehelfer. Daraus resultiert auch eine Vielzahl unterschiedlicher Motive und damit verbunden, ein mehr oder weniger großes Empfinden für Reue oder Schuld.

Ohne jetzt explizite Zahlen zu kennen, habe ich bei meinen Nachforschungen festgestellt, dass so gut wie alle der Täter, ihre Tat bitter bereuen. Und dies nicht immer wegen der ihnen aus ihrem Handeln erwachsenden, drohenden Konsequenzen. Diese spielen in den meisten Fällen eine eher untergeordnete Rolle.
Vielmehr ist es oft ein bitteres Erkennen des angerichteten Schadens.

Die meisten Tötungsdelikte werden in den häufigsten Fällen nicht von dem großen Unbekannten ausgeführt, sondern finden sehr oft im Freundes- oder sogar im Familienkreis statt. Oft sind es Beziehungstaten, Affekthandlungen oder auch Sterbehilfe für schwer kranke Angehörige. Letzteres kommt in der Praxis überdurchschnittlich häufig vor. So jedenfalls die Aussagen von Gerichtsmedizinern.
Was ich sagen will ist, dass die meisten Täter der Nachbar von nebenan sein könnten.

Nun gibt es aber auch Täter, die geplant und in böser Absicht vorgehen.
Zu diesen zählen unter anderem Massen- und Serienmörder, Terroristen, Sexualstraftäter, die Todesfälle in Kauf nehmen oder diese sogar geplant haben, Raubmörder und andere Einzeltäter.
Besonders abstoßend sind solche Taten, die an Kindern begangen werden.
Egal, wie die speziellen Motive des Einzelnen auch aussehen können, hier gibt es kein Für und Wieder, sondern es geht um Taten, die aus den allerniedrigsten Gründen begangen wurden.
Wäre für einen solchen Menschen die Todesstrafe nicht mehr als gerecht?

Die verschiedenen Justizsysteme und die Täter innerhalb dieser
Auf der Welt gibt es die unterschiedlichsten Justizsysteme und Rechtsprechungen. Meist sind diese aus einer Mischung von religiösen, kulturellen und teils auch ideologischen Aspekten entstanden. Nun kann man die Justizsysteme anderer Staaten schlecht finden oder diese teilweise auch belächeln, es ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass man diese respektieren muss.

Man muss ebenso akzeptieren, dass es Staaten auf der Erde gibt, die die Todesstrafe als legitimes Strafmaß für bestimmte Taten ansehen. Egal, welche persönliche Meinung man dazu hat.

Gehen wir von dem Fall aus, dass ein Täter eines Verbrechens überführt und zum Tode verurteilt wurde.
Was geschieht mit diesem nach dem Urteil?
Dies ist je nach Land sehr unterschiedlich.
Während in Staaten wie China, die zum Tode verurteilten, meist schon nach sehr kurzer Zeit hingerichtet werden, kann es in anderen Ländern, wie den USA, sehr lange dauern, bis die Strafe vollzogen wird.

Nun kann man sich die Frage stellen, welche der beiden Methoden die bessere ist. Hierbei kann es sich naturgemäß nur um die Sichtweise des Todeskandidaten handeln.
In früheren Zeiten wurden Mörder zum Beispiel zum Tode durch Ertränken verurteilt und die Strafe wurde noch im Gerichtssaal in einem Eimer Wasser vollzogen.
Ebenso sieht es in islamischen Ländern aus. Hier werden Todesurteile in der Regel auch sehr schnell vollstreckt.
In anderen Ländern können durchaus Jahrzehnte vergehen bis zum Vollzug.

Bei einer schnellen Umsetzung des  Urteils hat der Täter zwar nicht mehr lange zu leben, aber ihm droht kein jahrelanges warten auf den Tod mit der damit verbundenen, permanenten Todesangst. Nun kann man sagen, dies ist noch eine zusätzliche Strafe, doch ist es das wirklich?

Wenn man Menschen auf der Straße fragen würde, was diese von Folter halten, würden sich die meisten wohl dagegen aussprechen oder vielleicht ein paar Ausnahmen machen.
Doch genau dies wird einem Todeskandidaten zugemutet. Es ist muss schon enorm schwer sein, zu wissen, dass der Staat einen töten wird, doch nicht zu wissen wann, ist noch viel schlimmer. Und am Ende wird ein Hinrichtungstermin festgesetzt und der Straftäter wird jetzt auch noch genötigt, die letzten Stunden seines Lebens zu zählen.
Wie grausam muss das sein?

Auch passiert es immer wieder, dass Hinrichtungstermine angesetzt werden und der Todeskandidat bereits auf dem elektrischen Stuhl oder der Liege für die Giftspritze festgeschnallt ist und der Termin in letzter Minute abgesagt wird.
Dies kann man nach meinem Dafürhalten nicht mit juristischen Abläufen erklären, sondern es wirkt auf mich wie eine Form der so genannten weißen Folter oder wie Scheinhinrichtungen.
Beide wurden in vielen internationalen Abkommen geächtet.

Der französische Schriftsteller Henri Charrière schrieb in seinem Buch "Papillon":

"Eine zivilisierte Gesellschaft erkennt man daran, wie sie mit ihren Gefangenen umgeht".

Ist es zivilisiert, wie wir mit unseren Gefangenen umgehen?

Todesstrafe - Pro und Contra
Wenn man versucht, sich über die Rechtmäßigkeit der Todesstrafe ein Urteil zu bilden, muss man sich auch die Frage stellen, ob man hier eine Bestrafung des Täters vornimmt oder ob es sich um Rache handelt.
Diese Unterscheidung macht einen großen Unterschied.
Während eine Bestrafung eine Form der Vergeltung für die Tat darstellt, so ist Rache etwas, das in einem modernen Rechtsstaat keine Rolle mehr spielen darf.

Ein weiteres Argument ist die Abschreckung anderer Täter vor Wiederholungstaten.
Doch wenn man einen Blick in die USA wirft, gibt es in keinem Rechtssystem der westlichen Welt höhere Strafen als dort. In keinem Land der Welt sitzen, gemessen an der Gesamtbevölkerung, mehr Menschen im Gefängnis.
Trotzdem hat das Land eine der höchsten Kriminalitätsraten. Allein an Schussverletzungen sterben dort jeden Tag 33 Menschen.

Ein weiteres Pro für die Todesstrafe ist, dass es kostengünstiger ist, Jemanden hinzurichten, als ihn auf Kosten der Allgemeinheit lebenslang wegzusperren.
Dieses Argument trifft jedoch nicht zu.
Die Kosten für Prozesse und wiederholte Berufungsverfahren, sind in der Regel höher als die für die Haft.

Das letzte Argument für die Todesstrafe ist der Schutz der Allgemeinheit vor dem Täter. Es könnt ja sein, dass dieser ausbricht und weiter mordet.
Hier gibt es zwei Argumente, die dagegen sprechen.
Zum einen ist ein Ausbruch aus den heutigen Gefängnissen nur außerordentlich schwer zu bewältigen und zum anderen gehören gerade Mörder zu der Gruppe Straftätern, die nur sehr selten Wiederholungstaten begehen.

Das schwerwiegendste Argument gegen die Todesstrafe ist der Justizirrtum.
Richter sind auch Menschen und können sich irren.
In den USA kommt zum Beispiel noch das Problem mit der Geschworenenjury hinzu. Ein Mordfall, egal, ob regional oder überregional, löst immer ein großes Medienecho aus. Dies hat zur Folge, dass jeder der Geschworenen in gewisser Weise beeinflusst ist. Hinzu kommen noch soziale Herkunft, Bildungsstand, Voreingenommenheit gegenüber anderen Personenkreisen, Vorurteile und eine Reihe von weiteren Faktoren.
In einem ordentlichen Rechtssystem sollte jedoch rein nach belegter Faktenlage entschieden werden. Erst recht, wenn es um Leben und Tod geht.
Kann man das einer solchen Jury zutrauen?

Auch aus anderen Gründen sind Irrtümer nicht auszuschließen.
Amerikanische Jurastudenten rollen während ihres Studiums abgeschlossene Fälle auf, in denen die Todesstrafe verhängt wurde.
In sehr vielen Fällen ist es ihnen gelungen, durch Wiederaufnahmeverfahren, Menschen aus der Todeszelle zu retten.
Die Ursachen lagen oftmals darin, dass Gerichte bestimmte Zeugen oder Beweismittel nicht zuließen oder sogar Beweise bewusst unterschlagen wurden.

Der nächste Aspekt dreht sich um das Töten allgemein.
Wenn ich privat jemanden töte, ist dies ein schweres Verbrechen. Mache ich dies als Soldat, als Bewacher in Abu Greib oder als Henker ist dies legitim und wird nicht geahndet.
Doch in Wirklichkeit ist das Ergebnis das Gleiche.
Ein Mensch ist gewaltsam zu Tode gekommen.
Es gibt ein Leben weniger.
Ein Mensch mit Familie, Freunden und anderen Menschen, die ihn mochten und liebten.
Ein gewaltsamer Tod richtet IMMER extrem viel Leid an. Man sollte nicht zulassen, dass solches Leid entsteht.

Aber welche Strafe dann?
Eines steht völlig außer Frage. Wer getötet hat, muss bestraft werden. Und zwar mit der härtesten Bestrafung, die möglich ist.
Natürlich ist der Ruf nach Hinrichtung bei bestimmten Verbrechen fast schon reflexartig, doch wie geschildert, sprechen gute Gründe dagegen.

Was man machen könnte wäre aber Folgendes. Man könnte die Täter für den Rest ihres Lebens einsperren. Ohne jede Chance, je wieder in Freiheit zu kommen.
Man könnte ihnen schwerste Haftbedingungen auferlegen und auch dies bis ans Ende ihrer Tage. Ohne Chance, dem jemals zu entrinnen.
Es müsste einhergehen mit einem erzwungenem Verzicht auf jede Annehmlichkeit des Lebens. Er dürfte nur das absolut Lebensnotwendige bekommen.
Könnte dies eine angemessene Strafe sein?

Ich habe mich auch mal ganz ehrlich gefragt, was ich für eine Strafe verlangen würde, wenn Jemand meine Frau umbringen würde. Eine aufrichtige Antwort zu finden, war sehr schwer.
Am Ende bin ich zu dem Schluss gekommen, die Todesstrafe abzulehnen.
Und so haben auch Angehörige von Mordopfern in Amerika entschieden, wie ich bei meinen Recherchen herausgefunden habe.

Eine weise Entscheidung?

Mit Sicherheit habe ich einige wichtige Aspekte dieses Themas nicht beleuchtet. Darum würde ich mich freuen zu erfahren, wie andere zu dieser Thematik stehen.
Dazu bitte die Kommentare benutzen.

Andre Hoek

Foto: Wikimedia Commons - Urheber: Eitan f

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